Verhaltenstherapie ist eines der drei Richtlinienverfahren, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien gesichert ist.
Entwickelt hat sich die Verhaltenstherapie aus den psychologischen Lerntheorien, wie z.B. der klassischen Konditionierung von Pawlow oder der operanden Konditionierung von Skinner. Kerngedanke
ist, dass alles Verhalten gelernt, aber auch wieder verlernt werden kann. Im weiteren Verlauf entwickelte sich die Verhaltenstherapie weiter und wurde durch kognitive (im weiteren Sinne
gedankliche) Elemente ergänzt. Neben dem beobachtbaren Verhalten wurde dann auch das persönliche Erleben, die Gedanken und Gefühle mit einbezogen. In neuerer Zeit fanden auch Konzepte wie
Achtsamkeit oder Akzeptanzstrategien Berücksichtigung in der Verhaltenstherapie.
Eines der wichtigsten Elemente der Verhaltenstherapie ist die Verhaltens- und Bedingungsanalyse. Sie ermöglicht, problematisches Verhalten oder Gefühle zu analysieren, Muster zu erkennen und Ansätze für Veränderungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Eine Möglichkeit bietet hier z.B. die SORCK-Modell nach Kanfer.
Die Verhaltenstherapie zeichnet sich durch eine deutliche Lösungsorientierung aus. Ziel ist zunächst, ein individuelles Störungsmodell zu entwickeln, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über psychische Störungen mit den individuellen Erfahrungen und Problemstellungen des Patienten verbindet. Aus der Verbindung des Störungsmodells und den persönlichen Zielen des Patienten ergibt sich dann das konkrete therapeutische Vorgehen.
Neben den therapeutischen Stunden selbst hat die Zeit zwischen den Sitzungen eine große Bedeutung. Hier hat der Patient die Möglichkeit, vereinbarte Übungen oder Experimente durchzuführen und das in den Sitzungen Besprochene im Alltag umzusetzen. Die wichtigsten Erkenntnisse aus den Therapiesitzungen würden verpuffen, wenn sie nicht einen Weg in den Alltag finden würden.